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Recyclinghof - Annahme von Elektrogeräten (RAEE) vonseiten von Betrieben

Recyclinghof - Annahnme von Elektrogeräten (RAEE) vonseiten von Betrieben

Ab Datum vom 19. Juni 2010 müssen sich nun alle Betriebe / Händler, welche Elektrogeräte (z.B. Eiskästen, Herde, Fernseher ...) zum Recyclinghof bringen, bei der Handelskammer im Verzeichnis der Abfalltransporteure eingetragen sein. Zur Eintragung genügt eine Mitteilung, die bei der Handelskammer Bozen eingereicht werden muss. Die Ermächtigung wird innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung des Antrages ausgestellt.

Ab sofort muss deshalb beim Recyclinghof der Antrag an die Handelskammer oder die Ermächtigung vorgewiesen werden, ansonsten können diese Abfälle nicht mehr angenommen werden.

Ausserdem muss der Transport der Elektrogeräte von einem sog. Transportdokument begleitet werden. Dieses wird in 3-facher Ausfertigung vom Betrieb / Händler erstellt, wenn der Kunde das Gerät bringt oder dieses bei ihm abgeholt wird (z.B. bei Lieferung einer neuen Waschmaschine). Eine Kopie bleibt dann beim Kunden, eine beim Händler und die dritte Kopie bekommt der Recyclinghof.

 

Daten für das Ausfüllen des Transportdokumentes für Abfälle RAEE:

Bezeichnung: Recyclinghof "Mörre"

Adresse: Mörre Nr. 40 - 39015 St. Leonhard in Passeier

Ermächtigung Nr. 3056 vom 27.05.2009 der Abt. 29.6 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol

23.06.2010