Ab dem 1. September 2024 müssen die Betreiber von Beherbergungstrukturen innerhalb 2. November 2024 verpflichtend einen Antrag um die Zuweisung eines Nationalen Kenncodes (CIN) stellen.
Achtung: Die Frist für die Erlangung des CIN wurde auf den Mittwoch, 1. Januar 2025 verlängert. Daher wird ab dem 2. Januar 2025 eine Strafe verhängt, wenn Sie den CIN bis dahin nicht erhalten und/oder anzeigen und/oder veröffentlichen.